Wie definiert sich die Mitteschule?
Mit dem Schuljahr 2020/21 ersetzt die Mittelschule (MS) die Neue Mittelschule (NMS) als Pflichtschule für die 10- bis 14-Jährigen. Alle Schülerinnen und Schüler der Volksschule können nach positivem Abschluss der Volksschule eine Mittelschule besuchen.
- In der Mittelschule besteht die Möglichkeit von dauerhafter Gruppenbildung in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und Englisch
- Die Mittelschule hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in weiterführende mittlere und höhere Schulen zu befähigen sowie auf die Polytechnische Schule oder das Berufsleben vorzubereiten.
- Ziel ist es, jede Schülerin und jeden Schüler im Sinne der Chancengerechtigkeit bestmöglich individuell zu fördern. Durch eine fundierte Bildungs- und Berufsorientierung erhalten Schülerinnen und Schüler, aufbauend auf ihre Stärken, gezielte Beratung, um eine verbesserte Bildungs- und Berufsentscheidung am Ende der Mittelschule sicherzustellen.
Der MS-Lehrplan
Der MS-Lehrplan verbindet den Leistungsanspruch der AHS-Unterstufe mit einer neuen Lern- und Lehrkultur. Die Orientierung an den Potenzialen und Talenten der Schülerinnen und Schüler steht im Vordergrund.
Jede Schule kann ihre eigenen autonomen Schwerpunkte setzen. Unser Schwerpunkt liegt im naturwissenschaftlich-mathematischen Bereich.
Pädagogische Merkmale und Besonderheiten zur Differenzierung und IndividualisierungGrundsätzlich werden in der Mittelschule alle Schülerinnen und Schüler in allen Unterrichtsgegenständen gemeinsam in der Klasse unterrichtet. Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichem Lerntempo unterstützen einander und profitieren voneinander.
In den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Englisch, aber natürlich auch in allen anderen Pflichtgegenständen, wird nach folgenden Richtlinien unterrichtet:
- Individualisierung des Unterrichts,
- differenzierter Unterricht in der Klasse,
- Begabungs- einschließlich Begabtenförderung,
- Maßnahmen der inklusiven Pädagogik und Diversität,
- Förderung in temporär gebildeten Schülergruppen,
- Förderung in Förder- bzw. Leistungskursen,
- Unterrichten im Lehrerteam und
- Förderung in dauerhaften Schülergruppen ab der 6. Schulstufe.
Leistungsbeurteilung NEU ab dem Schuljahr 2020/21
In der 5. Schulstufe wird das Notensystem wie in der Volksschule mit der 5-teiligen Notenskala in allen Unterrichtsgegenständen fortgeführt.
Ab der 6. Schulstufe wird bei der Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache zwischen zwei Leistungsniveaus, mit den Bezeichnungen „Standard“ und „Standard AHS“, unterschieden. In beiden Leistungsniveaus sind Noten von 1-5 möglich.
Dabei entspricht die Beurteilung nach dem Leistungsniveau „Standard AHS“ der Beurteilung an der AHS-Unterstufe.
Im Zeugnis wird ausgewiesen, nach welchem der beiden Leistungsniveaus eine Schülerin bzw. ein Schüler beurteilt wurde. Die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zum jeweils anderen Leistungsniveau ist jederzeit möglich.
Ergänzende RückmeldungZusätzlich zur Beurteilung mit Ziffernnoten werden durch die folgenden besonderen Elemente die Stärken, Fähigkeiten und Talente der Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt gerückt:
Ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung (EDL)Die Ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung hält in schriftlicher Form die Leistungsstärken, sowie die Lernfortschritte der Schülerin bzw. des Schülers fest. Sie wird in der 5. bis 7. Schulstufe zusammen mit dem Jahreszeugnis, in der 8. Schulstufe gemeinsam mit der Schulnachricht ausgehändigt.
Kinder-Eltern-Lehrer/innen-Gespräche (KEL-Gespräche)KEL-Gespräche sind Kinder-Eltern-Lehrer-Gespräche, die regelmäßig stattfinden. Schülerinnen und Schüler führen mit ihren Eltern und Lehrkräften gemeinsam ein Gespräch über Lernerfolge, Lernfortschritte und Lernprozesse. Die Schülerinnen und Schüler werden auf diese Form der Rückmeldung in der Schule vorbereitet. Die KEL-Gespräche stärken das Verantwortungsbewusstsein der Schülerinnen und Schüler und sorgen darüber hinaus für ein wertschätzendes Schulklima.
Übertrittsberechtigungen NEU ab dem Schuljahr 2020/21Übertritt in eine allgemeinbildende oder berufsbildende höhere Schule (mit Matura, zum Beispiel AHS, HTL, HAK, BORG, HLW)
Nach erfolgreichem Abschluss der vierten Klasse der Mittelschule ist der Übertritt in eine höhere Schule möglich, wenn die Schülerin oder der Schüler in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen gemäß dem höheren Leistungsniveau (Standard AHS) beurteilt wurde.
Aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmeprüfung abzulegen.
Übertritt in eine mindestens 3-jährige mittlere Schule (ohne Matura, z.B. Fachschule, Handelsschule)Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsbildende mittlere Schule ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe. Schülerinnen und Schüler dürfen in den Gegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder gemäß dem Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als mit „Befriedigend“ beurteilt werden. Aus jenen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen, in denen diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen.
Übertritt in die Polytechnische SchuleDer Übertritt in eine Polytechnische Schule steht allen offen.